„Bareboat Charter“-Vereinbarung: Qualifikationen

Laut griechischer Rechtsprechung ist die Voraussetzung für eine „Bareboat Charter“-Vereinbarung, dass zwei Mannschaftsmitglieder über ein entsprechendes Training und eine entsprechende Erfahrung zum sicheren Führen eines Segelbootes unter Off-Shore-Bedingungen verfügen. Einer davon sollte die Rolle des Skippers übernehmen und der andere die des Co-Skippers.

  • Der Skipper sollte eine der folgenden Qualifikationen vorweisen:
    • Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen (ICC) mit Segelzusatz (International Certificate of Competence)
    • Nationale(s) Qualifikation/Zertifikat der Segeleignung (zum Beispiel: Griechischer Tagesskipper, ASA 101 & 103, RYA Tagesskipper …)
    • Mitgliedschaft in einem Segelverein

Diesen Zertifikaten sollte eine Übersetzung ins Griechische oder Englische beiliegen, sofern sie nicht von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden.

Zusätzlich zum obengesagten können Hafenbehörden den Skipper dazu auffordern, eine offizielle Selbsterklärung zu übersenden, die seine Kompetenzen zum Ausdruck bringt.

  • Der Co-Skipper sollte eine der folgenden Qualifikationen vorweisen:
    • ein Zertifikat, das einem der obengenannten Skipperzertifikate entspricht
    • eine Selbsterklärung für die Hafenbehörde

Es kann sein, dass wir sowohl Skipper als auch Co-Skipper ungeachtet ihrer Zertifikate darum bitten, zur Einschätzung ihrer seemännischen Fähigkeiten einen Segellebenslauf einzureichen. Wir behalten uns das Recht vor, von Charterern einzufordern, dass sie einen Skipper anheuern, falls wir der Ansicht sind, dass ihre Fähigkeit, sicher zu segeln, nicht ausreicht.

Bei einer Motoryacht ist für eine „Bareboat Charter“-Vereinbarung erforderlich, dass zwei Mannschaftsmitglieder, Skipper und Co-Skipper, Genehmigungen für Motoryachten vorlegen. Diese Genehmigungen sind verpflichtend und können nicht durch Selbsterklärungen ersetzt werden. Wenn wir zu dem Urteil gelangen, dass ihre seemännischen Fähigkeiten nicht ausreichen, sind wir, unabhängig von diesen Genehmigungen, dazu ermächtigt, von den Charterern zu verlangen, einen Skipper anzuheuern.

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